Aus gegebenem Anlass, SARS-CoV-2

https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf

Das PDF ist die unkonsolidierte Vorabfassung, wird noch durch die lektorierte Fassung ersetzt. Daher unbedingt PDF speichern. Erst wenn die ganzen Änderungen in konsolidierter Form eingearbeitet sind, dürfte das ganze Außmaß dieser Gesetzesänderungen offensichtlich werden.

Hier z.B. der neue § 28a (So wie er in korrigierter Form aussehen wird)

Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein

  1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
  13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  15. Reisebeschränkungen.

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

...... Soweit Maßnahmen die Bekämpfung übertragbarer Krankheit betreffen, sollen diese im Benehmen mit den zuständigen zivilen Stellen erfolgen. Hierbei soll der Bundeswehr bei Differenzen die endgültige Entscheidung vorbehalten sein, um Verzögerungen bedingt durch den Abstimmungsprozess zu vermeiden.

... und vieles,vieles mehr. Die Maßnahmen sind sehr weitreichend, gehen über 38 Seiten, und betreffen nahezu alle Bereiche des Lebens. In dem Text findet sie Passagen, die an schlimmste Diktaturen erinnern.

Wenn dieses Gesetz so durch den Bundestag geht, wird es für die Gerichte noch schwieriger, die Maßnahmen als rechtswidrig einzuzustufen, da man sich dann einfach auf das Gesetz beruft. Bisher gab es ja nur Verordnungen. So kann man im Prinzip alle Maßnahmen rechtfertigen. Es bleibt dann natürlich immer noch der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht. Und dort sollte man feststellen lassen, ob der Gesetzgeber überhaupt die Ermächtigung inne hat.
Dort setzen meine Beweisführungen an, die bis heute nicht widerlegt werden konnte und auch nicht widerlegt wurden. Das Ausmaß ist noch schlimmer als man es sich vorstellen kann. Wer ganz in die Tiefe blickt, wird erschrecken.

Der Weg zum BVerfG kann man sich, wenn man alle Fakten kennt, sparen.

Den gesamten Gesetzesentwurf könnt Ihr hier lesen:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/2...

Wird verm. in Kürze noch geändert. Daher PDF speichern. Wenn der Link nicht mehr funktionieren sollte, gebt einfach in der Google Suche "Drucksache 19/ 23944" ein.

Am Freitag war bereits die erste Lesung im Bundestag, wird auf Phönix normalerweise übertragen (habe ich nicht gesehen, schaut sich im Regelfall eh keiner an). Mitte November soll das Gesetz bereits verabschiedet werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die nachfolgende Seite verweisen:

https://dejure.org/corona-pandemie

Diese Seite zeigt auch das erschreckende Ausmaß an bereits abgelehnten Einsprüchen zu Corona (ganz runterscrollen). Mit den Farben Grün bzw. Rot wird gekennzeichnet, welche Verfahren abgelehnt oder ganz bzw. teilweise Erfolg hatten. Es gibt kaum ein Verfahren das Erfolg hatte.

noch einen „sonnigen“ Sonntag
euer Zeitgedanken

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Ecency